Verfasst von Super User. TPL_WARP_META_DATE_PUBLISHED Veröffentlicht in Konfliktlösung
Schiedsgutachten sind eine Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung.
Mit Hilfe von Schiedsgutachten können Streitigkeiten z.B. zwischen Bauherr und Baubetrieb über technische Sachverhalte und/oder Meinungsverschiedenheiten in Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen über den Marktwert von Immobilien schnell und kostengünstig beigelegt werden.
Schiedsgutachter werden von streitenden Parteien (z.B. bei Bauschäden, Streitigkeiten im Rahmen der Baudurchführung, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder zur Bestimmung von Gewerbemietwerten) gerne eingesetzt, um kostspielige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Beteiligten einigen sich darauf, die fachliche Beurteilung eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. durch mich) anzuerkennen.
Gesetzliche Grundlage ist § 317 BGB (Bestimmung der Leistung durch einen Dritten).
Schiedsgutachten sind müssen objektiv und unparteilich sein. Schiedsgutachten werden rechtswirksam, wenn sie einer Partei - ggf. in der in der Schiedsgutachtenabrede festgelegten Weise - zugegangen sind. Es darf anschließend nur mit Zustimmung beider Parteien abgeändert werden.
Weiterlesen
Drucken